Wenn Sie sich für die Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern entschieden haben, gilt für Sie die Verordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. März 2016.
Wenn Sie sich für die Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern entschieden haben, gilt für Sie die Verordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. März 2016.