Jägerprüfung in Sachsen

WappenAlle Regelungen zur Jägerprüfung im Sachsen finden sich in der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft über die Jagd (Sächsische Jagdverordnung – SächsJagdVO) vom 27. August 2012.

Die wichtigsten Punkte zur Jägerprüfung in Sachsen finden Sie hier.

Die Jägerprüfung in Sachsen auf einen Blick

Voraussetzungen für die Jägerprüfung in Sachsen nach § 13 SächsJagdVO

Zur Jägerprüfung in Sachsen bestehen folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter der Bewerber: 15 Jahre
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • Nachweis über die jagdliche Ausbildung an einem Ausbildungslehrgang im Umfang von mindestens 120 Stunden
  • polizeiliches Führungszeugnis

Prüfungsstandorte Sachsen

Ort, Datum und Beginn der einzelnen Prüfungen werden von der Jagdbehörde festgelegt.

Die Ausbildung zum Jäger und Falkner im Freistaat Sachsen findet an 25 Orten bei verschiedenen Jagdschulen und Jägervereinigungen statt. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht.

  • Muldenhammer
  • Auerbach
  • Stützengrün
  • Zwickau
  • Wildenfels
  • Schwarzenberg
  • Olbernhau
  • Hainichen
  • Striegistal
  • Frohburg
  • Wermsdorf
  • Taucha
  • Hartmannsdorf
  • Tharandt
  • Dresden
  • Moritzburg
  • Malschwitz
  • Gnaschwitz
  • Bautzen
  • Löbau
  • Leipzig
  • Klingenthal
  • Lichtenstein

Tipp: Hier finden Sie anerkannte Jagdschulen in Sachsen.

Jägerprüfungsgebühren in Sachsen

Zusätzlich zu den Kosten für die erste jagdliche Ausstattung und den Ausbildungskosten fallen noch Gebühren für die Jägerprüfung (§ 13 Abs. 6 SächsJagdVO) und die Erteilung des Jagdscheines an.

Prüfungsgebühren zur Erteilung des Jagdscheines: 175 – 250 EUR

Bei der Wiederholung von Prüfungsteilen wird die Prüfungsgebühr anteilig berechnet.Wandern

Prüfungsablauf der Jägerprüfung in Sachsen

Die Jägerprüfung besteht im Sachsen aus drei Teilen:

  1. Jagdliches Schießen
  2. Schriftliche Prüfung
  3. Mündlich-praktische Prüfung

Die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung beinhalten folgende Prüfungsfächer:

Jagdkunde:

Tierarten, Wildbiologie, Wildökologie, Jagdbetrieb mit Jagdhundewesen, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau sowie Naturschutz und Biotoppflege

Waffenkunde:

Waffenrecht, Waffentechnik und Führen von Jagdwaffen, Faustfeuerwaffen

Verbraucherschutz:

Wildbrethygiene, Wildkrankheiten und Wildverwertung

Recht:

Jagd-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Tierschutzrecht und weitere Rechtsbereiche

 

Jagdliches Schießen in Sachsen § 15 SächsJagdVO

Das jagdliche Schießen besteht in Sachsen aus den Disziplinen Rehbock, Keiler und Wurftaube. Folgende Ergebnisse werden zum Bestehen der Prüfung benötigt:

  • Rehbock: Vier Treffer bei fünf Schüssen sitzend aufgelegt auf den Rehbock aus 100 m Entfernung. Als Treffer zählt der getroffene neunte und zehnte Ring.
  • Keiler: Drei Treffer bei fünf Schüssen stehend freihändig auf den laufenden Keiler aus 50 m Entfernung. Als Treffer zählt der getroffene dritte bis zehnte Ring.
  • Wurftaube: Vier Treffer bei fünfzehn Wuftauben im Trap- oder Skeetschießen.

Nicht bestandene Disziplinen dürfen im Verlauf der Schießprüfung einmal wiederholt werden.Rehbock

Schriftliche Jägerprüfung in Sachsen § 16 SächsJagdVO

  • Multiple–Choice Verfahren am Computer
  • 220 Fragen aus einem Fragenkatalog
  • Zeitvorgabe: 120 Minuten

Bestehen bei: mindestens 75 % richtigen Antworten in den Fächern Waffenkunde und Recht und in den Fächern Jagdkunde und Verbraucherschutz mindestens 60 % richtige Antworten.

Mündlich-praktische Jägerprüfung in Sachsen nach § 17 SächsJagdVO

  • max. 15 min Fragen zu jedem Fach pro Prüfling
  • Bestehen bei ausreichender Leistung in jedem Prüfungsfach

Insgesamt gilt die Prüfung als bestanden, wenn alle Prüfungsteile erfolgreich abgelegt wurden. Die Jägerprüfung kann mehrfach wiederholt werden. Bestandene Teile der Prüfung sind 18 Monate gültig und müssen bei einer Wiederholungsprüfung nicht mehr abgelegt werden.

Unsere Einschätzung zur Jägerprüfung in Sachsen

Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die Prüfungsdauer der mündlich-praktischen Prüfung mit maximal 60 Minuten überschaubar. Die Anforderungen an die Prüflinge in der Schießprüfung befinden sich dagegen im oberen Mittelfeld.


3.8
Unsere Einschätzung

Prüfungsvoraussetzungen3

Prüfungsgebühren4

Menge der Prüfungstermine5

Erfolgsaussichten schriftliche Prüfung3

Erfolgsaussichten mündliche Prüfung4

Erfolgsaussichten Schießprüfung4

Erfolgsaussichten der Prüfung insgesamt3.7

Weiterführende Links

 



Schreibe einen Kommentar