Alle Grundlagen zur Jägerprüfung in Niedersachsen sind in der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005 geregelt.
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt.
Die Jägerprüfung in Niedersachsen auf einen Blick
Inhaltsverzeichnis
- 1 Die Jägerprüfung in Niedersachsen auf einen Blick
- 2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung
- 3 Prüfungsstandorte in Niedersachsen
- 4 Gebühren für die Jägerprüfung in Niedersachsen
- 5 Prüfungsablauf der Jägerprüfung in Niedersachsen
- 6 Unsere Einschätzung zur Jägerprüfung in Niedersachsen
- 7 Weiterführende Links
Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung
Alle Bewerber, die spätestens sechs Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben, sind zur Prüfung von der Jagdbehörde zuzulassen. Außerdem muss jeder Prüfling
- eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen haben
- körperliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Prüfungsstandorte in Niedersachsen
Es gibt keine Übersichtsliste, die alle Prüfungsstandorte in Niedersachsen umfasst.
In der Regel wird die Jägerprüfung in jeder Region zum Anschluss eines Ausbildungslehrganges bei der Jägerschaft oder an einer privaten Jagdschule angeboten.
Hier haben wir eine Auswahl an Prüfungsstandorten für Sie zusammengestellt:
- Hannover-Land
- Burgdorf
- Springe
- Landeshauptstadt Hannover
- Aurich
- Celle
- Cloppenburg
- Cuxhafen
- Diepholz
- Friesland
- Göttingen
- Osnabrück
- Wolfsburg
- Salzgitter
- Verden
Tipp: Hier finden Sie anerkannte Jagdschulen in Niedersachsen.
Gebühren für die Jägerprüfung in Niedersachsen
Die Prüfungsgebühren sind bei Antragstellung fällig und betragen aktuell 200 EUR.
Zusätzlich entstehen Kosten für die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der in Niedersachsen gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch dringend zu empfehlen ist.
Angeboten werden diese Lehrgänge bei der Jägerschaft oder privaten Jagdschulen in verschiedenen Kursformen.
Prüfungsablauf der Jägerprüfung in Niedersachsen
Die Jägerprüfung in Niedersachsen besteht aus drei Prüfungsabschnitten
- Jagdliches Schießen
- schriftliche Prüfung
- mündlich-praktische Prüfung
Im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung wird der Wissensstand aus 5 Fachgebieten abgefragt.
- Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
- Jagdwaffen und Fanggeräte
- Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
- Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
- Jagdrecht und verwandtes Recht
Jagdliches Schießen
Im Jagdlichen Schießen werden an den Prüfling in Niedersachsen folgende Anforderungen gestellt:
Schießdisziplin | Entfernung | Mindestergebnis |
5 Schüsse aus der Büchse auf eine Rehbockscheibe stehend angestrichen | 100 m | 25 Ringe |
5 Schüsse aus der Büchse auf die flüchtige Überläuferscheibe stehend freihändig | 50 m oder 60 m | 2 Wertungstreffer |
Beschießen von 15 Wurftauben mit der Flinte | Skeet oder Trap | 5 Treffer |
Nicht bestanden ist die Jägerprüfung, wenn
- die geforderten Leistungen auch nach einmaliger Wiederholung nicht erreicht werden konnten
- ein Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften begangen wurde oder
- Fehler im Umgang mit der Schusswaffe aufgetreten sind.
Schriftlicher Teil der Jägerprüfung
Im schriftlichen Teil der Jägerprüfung in Niedersachsen werden dem Prüfling zu jedem Fachgebiet 20 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Pro Fachgebiet hat jeder Prüfungsteilnehmer 30 Minuten Zeit.
Nach dem Schulnotensystem erfolgt eine Bewertung der abgelegten schriftlichen Leistung aus den Noten 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend).
Mündlich-praktischer Teil der Jägerprüfung in Niedersachsen
Die mündlich-praktische Prüfung wird draußen in einem Jagdrevier durchgeführt. Bevor der Wissensstand zu den genannten Fachgebieten abgeprüft wird, muss jeder Prüfungsteilnehmer aus fünf geblasenen Jagdsignalen die drei sicherheitsrelevanten Leitsignale „Anblasen des Treibens“, „Treffer in den Kessel“ und „Aufhören zu schießen“ erkennen.
Werden diese drei Leitsignale auch nach einmaliger Wiederholung nicht erkannt oder treten sicherheitsrelevante Fehler beim Umgang mit der Schusswaffe auf, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Insgesamt wird aus den Notenwerten der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung ein Mittelwert gebildet. Sollte der Gesamtmittelwert oder der Notenmittelwert aus der mündlich-praktischen Prüfung schlechter als 4,4 sein, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Außerdem darf der Mittelwert aus den Notenwerten der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung für das Fachgebiet 1 oder 2 nicht schlechter als 4,4 sein.
Unsere Einschätzung zur Jägerprüfung in Niedersachsen
Vorteile: geringe Anmeldevoraussetzungen
Nachteile: Tauben als Flintendisziplin
4.3
Unsere Einschätzung